Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: April 2026

Die Stadt Dahn ist bemüht, ihre Website www.dahn.de im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (LGGBehM RLP) und der darauf gestützten Barrierefreie-Informations- technik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für alle Inhalte unter der Domain www.dahn.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BITV 2.0 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Tastaturbedienung und Bedienelemente

Formulare

Bilder und nicht-textuelle Inhalte

Struktur der Inhalte

Farbkontraste

PDF-Dokumente

Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache

Erstellung dieser Erklärung über die Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. April 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung der Stadt Dahn. Die Bewertung erfolgte anhand einer manuellen Begehung der Inhalte sowie automatisierter Werkzeuge (axe-core, Lighthouse). Eine Prüfung durch eine externe, zertifizierte Stelle ist für einen späteren Zeitpunkt geplant.

Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und nach jeder wesentlichen Überarbeitung der Website aktualisiert.

Feedback und Kontakt-Angaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Möchten Sie uns auf nicht barrierefreie Inhalte hinweisen oder Informationen in einer barrierefreien Form anfragen? Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen mit:

Stadt Dahn — Barrierefreiheit
Schulstraße 29, 66994 Dahn
Tel.: +49 6391 9196 - 281
E-Mail: barrierefreiheit@dahn.de

Wir bemühen uns, gemeldete Mängel zeitnah zu beheben oder Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form bereitzustellen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auch nach Ihrem Hinweis an die oben genannte Kontakt-Adresse keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungs-Stelle des Landes Rheinland-Pfalz wenden:

Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5a, 55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-5293
E-Mail: LfBmB@mastd.rlp.de
Web: lfbmb.rlp.de

Die Beschwerde-Möglichkeit besteht frühestens vier Wochen nach Ihrer ursprünglichen Mitteilung an die Stadt Dahn.